Kassenzulassung

Die Verbandszugehörigkeit zu ASP, FSP und SBAP erlaubt für angezeigte psychotherapeutische und psychodiagnostische Dienstleistungen einen Beitrag der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse; dessen Höhe ist individuell bei der eigenen Kasse abzuklären. Die Aufnahme von psychologischer Psychotherapie in die Grundversicherung ist in der nächsten Zeit zu erwarten.