Datenschutz

Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Graphologischen Gesellschaft SGG/SSG gilt:

  • Die SGG/SSG-Graphologen befolgen die Richtlinien des Datenschutzgesetzes.
  • Der Schriftautor muss sein Einverständnis zur Analyse der Handschrift geben.
  • Die Abgabe einer Handschriftprobe, einer handschriftlichen Bewerbung oder eines handschriftlichen Briefes bei einer Bewerbung wird als implizites Einverständnis zur graphologischen Beurteilung betrachtet.
  • Die schriftliche graphologische Beurteilung gehört dem Auftraggeber, der die Verantwortung für deren Verwendung trägt.
  • Die schriftliche graphologische Beurteilung soll vom Schriftautor eingesehen werden können, beim Auftraggeber oder beim Graphologen, je nach Absprache.
  • Auf Wunsch muss dem Schriftautor vom Auftraggeber kostenlos eine Kopie der schriftlichen Analyse abgegeben werden.
  • Der Name des Graphologen muss in der schriftlichen Analyse aufgeführt sein.
  • Die SGG/SSG-Mitglieder sind an die Schweigepflicht gebunden.